Schulratgesetz, Änderung
LGBL_VO_20140909_61Schulratgesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
09.09.2014
Fundstelle
LGBl. Nr. 61/2014 61. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Regierungsvorlage 54/2014
Gesetzüber eine Änderung des Schulratgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Schulratgesetz, LGBl. Nr. 35/1963, Nr. 30/1985 und Nr. 6/2004, wird wie folgt geändert:
„Gesetz über die Zusammensetzung des Kollegiums des Landesschulrates
(Schulratgesetz)“
„(3) Die Landesregierung hat zusätzlich einen Lehrer einer in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallenden Schule sowie einen Vater oder eine Mutter eines Kindes, das eine in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallende Schule besucht, als Mitglieder mit beratender Stimme namhaft zu machen.“
„§ 9
Inkrafttreten
Das Gesetz über eine Änderung des Schulratgesetzes, LGBl. Nr. 61/2014, tritt am 1. August 2014 in Kraft.“
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