Öffnungszeiten aus Anlass der „Modelust“ in Lustenau
LGBL_VO_20140722_42Öffnungszeiten aus Anlass der „Modelust“ in LustenauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.07.2014
Fundstelle
LGBl. Nr. 42/2014 42. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungdes Landeshauptmannes über die Offenhaltezeiten aus Anlass
der „Modelust“ am 8. August 2014 in der Marktgemeinde Lustenau
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
In der Marktgemeinde Lustenau dürfen aus Anlass der „Modelust“ die im Lageplan der Marktgemeinde Lustenau vom 6. Juni 2014, M 1:5000, innerhalb der gelben Umrandung gelegenen Verkaufsstellen*) im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 8. August 2014 bis 23 Uhr offen gehalten werden.
*) Der Lageplan liegt im Amt der Vorarlberger Landesregierung, in
der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn sowie im Marktgemeindeamt Lustenau während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
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