Verordnung über Informationen für Wettkunden sowie die Festlegung von Beratungs- und Abklärungseinrichtungen
LGBL_VO_20120522_36Verordnung über Informationen für Wettkunden sowie die Festlegung von Beratungs- und AbklärungseinrichtungenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.05.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 36/2012 16. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über Informationen für Wettkunden
sowie die Festlegung von Beratungs- und Abklärungseinrichtungen
Auf Grund des § 7 Abs. 3 des Wettengesetzes, LGBl. Nr. 18/2003, in der Fassung LGBl. Nr. 9/2012, wird verordnet:
§ 1
Wettreglement
Das Wettreglement hat jedenfalls die in der Anlage enthaltenen Informationen vorzusehen.
§ 2
Einrichtungen für Beratungsgespräche
Zur Durchführung von Beratungsgesprächen sind geeignet:
§ 3
Einrichtung für Abklärungsgespräche
Zur Durchführung von Abklärungsgesprächen im Sinne des § 7b Abs. 7 des Wettengesetzes ist geeignet:
Amt der Landesregierung, Abteilung Sanitätsangelegenheiten (IVd), 6900 Bregenz, Römerstraße 15
Informationen über die Gefahr der Wettteilnahme zur Entstehung von Spielsucht:
Die Teilnahme an Wetten besitzt ein hohes Suchtpotential und kann zu gravierenden psychischen Problemen sowie finanziellen Schwierigkeiten führen. Gründe dafür sind vor allem die aktive Einbindung des Wettteilnehmers, die vielfältige Auswahl an Spiel- und Einsatzmöglichkeiten sowie die Annahme, dass es lediglich von den „richtigen“ Entscheidungen des Wettteilnehmers abhängt, ob ein Geldgewinn erzielt wird.
Anzeichen einer beginnenden Spielsucht sind unter anderem:
Einrichtungen für Beratungsgespräche:
Beratungsgespräche über Spielsucht und ihr Entstehen sowie die mit der Spielsucht verbundenen finanziellen Schwierigkeiten können bei folgenden Einrichtungen durchgeführt werden:
Einrichtung für Abklärungsgespräche:
Abklärungsgespräche über das Bestehen einer Spielsuchtgefährdung oder Spielsucht können bei folgender Einrichtung durchgeführt werden:
Amt der Landesregierung, Abteilung Sanitätsangelegenheiten (IVd) 6900 Bregenz, Römerstraße 15
Tel.: 05574/511-24405, E-Mail: gesundheitsdienst@vorarlberg.at
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