Landes-Jugendwohlfahrtsgesetz, Änderung
LGBL_VO_20120223_10Landes-Jugendwohlfahrtsgesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.02.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 10/2012 6. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Regierungsvorlage 138/2011
Gesetzüber eine Änderung des Landes-Jugendwohlfahrtsgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Landes-Jugendwohlfahrtsgesetz, LGBl. Nr. 46/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 7/1993, Nr. 8/1997, Nr. 14/2000, Nr. 58/2001, Nr. 27/2005, Nr. 36/2009 und Nr. 63/2010, wird wie folgt geändert:
„§ 29a
Verwenden personenbezogener Daten
§ 29b
Dokumentation
(1) Über die erbrachten Hilfen und Maßnahmen haben die
Bezirkshauptmannschaft und die Einrichtungen der freienJugendwohlfahrt für Zwecke der Gewährung der fachlicheinwandfreien Aufgabenwahrnehmung, der Fachaufsicht sowie derErreichung der in Abs. 4 genannten Zwecke eine schriftliche Dokumentation zu führen.
(2) Die Dokumentation hat Angaben über betroffene Stellen,
Erbringer von Hilfen und Maßnahmen, verantwortliche und beigezogene Fachleute sowie Art, Umfang und Dauer der erbrachten Hilfen und Maßnahmen zu enthalten.
(3) Die Dokumentation über die Behandlung von Meldungen nach
den §§ 32 und 32a hat darüber hinaus Angaben zu deren Inhalt, Art und Umfang der festgestellten Gefährdung, Sozialanamnese der betroffenen Minderjährigen sowie Daten von Auskunftspersonen zu enthalten.
(4) Die Dokumentationen sind wirksam gegen unbefugten Zugang,
unbefugte oder zufällige Veränderung und unbefugte Bekanntgabe zu schützen. Sie ist ab Beendigung des Betreuungsverhältnisses 30 Jahre und hinsichtlich Abstammungsdaten unbegrenzt aufzubewahren. Der Zugang zur Dokumentation ist nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses nur für Zwecke der Aufsicht, der Abklärung von Kindeswohlgefährdungen, die Verfolgung von Rechtsansprüchen im Interesse betroffener Minderjähriger bzw. junger Erwachsener (§ 3 Abs. 7) und zur Verfolgung gerichtlich strafbarer Handlungen gegen die vorgenannten Betroffenen zulässig.“
„§ 32a
Erfassung und Prüfung von Meldungen betreffendVernachlässigung, Misshandlung, Quälen, sexuellen Missbrauchoder eine andere erhebliche Gefährdung des Wohlsvon Minderjährigen“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.