Campingplatzverordnung, Änderung
LGBL_VO_20100608_25Campingplatzverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
08.06.2010
Fundstelle
LGBl. Nr. 25/2010 14. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derCampingplatzverordnung
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Campingplatzgesetzes, LGBl. Nr. 34/1981, wird verordnet:
Die Campingplatzverordnung, LGBl. Nr. 23/1982, wird wie folgt geändert:
Dem § 2 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
„Ausgenommen sind feste Unterbauten innerhalb von Vorzelten im Eingangsbereich von Wohnwagen, sofern die Unterbauten keine Fundamente haben, leicht demontierbar sind und aus Gründen der Standsicherheit des Vorzeltes bei Winterbetrieb notwendig sind.“
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