Geschäftsverteilung der Landesregierung
LGBL_VO_20081216_70Geschäftsverteilung der LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.12.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 70/2008 36. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnung
der Landesregierung über die Aufteilung ihrer Geschäfte
auf die Regierungsmitglieder
(Geschäftsverteilung der Landesregierung)
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl. Nr. 9/1999, wird verordnet:
§ 1
Die von der Landesregierung zu besorgenden Geschäfte der Landesverwaltung sowie die dem Landeshauptmann obliegenden Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung und der Vermögensverwaltung des Bundes werden auf die Mitglieder der Landesregierung wie folgt aufgeteilt:
I. Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber
Der Geschäftsbereich der Abteilung PrsR – Regierungsdienste – mit Ausnahme der Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen;
der Geschäftsbereich der Abteilung PrsE – Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen;
der Geschäftsbereich der Abteilung PrsP – Personal;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Ia – Innere Angelegenheiten:
Feuerpolizei,
Hilfs- und Rettungswesen,
Katastrophenbekämpfung;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IIb – Wissenschaft und Weiterbildung:
Wissenschaft,
Studienförderung,
Kanzleiführung der Wissenschaftskommission;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIIa – Finanzangelegenheiten;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung – mit Ausnahme der rechtlichen Betreuung der Abteilung Hochbau und Gebäudewirtschaft;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIIc – Gebarungskontrolle.
Vertreter in den Geschäftsbereichen der Abteilung PrsP – Personal, der Abteilung IIIa – Finanzangelegenheiten, der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung – und der Abteilung IIIc – Gebarungskontrolle:
II. Landesstatthalter Mag. Markus Wallner
Der Geschäftsbereich der Abteilung IIb – Wissenschaft und Weiterbildung – mit Ausnahme der Wissenschaft, der Studienförderung und der Kanzleiführung der Wissenschaftskommission;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIc – Kultur;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IVa – Gesellschaft und Soziales:
Integrationshilfe (Behindertenhilfe);
der Geschäftsbereich der Abteilung IVb – Gesundheit und Sport – mit Ausnahme des Sportwesens, des Bergführer- und Schischulwesens, der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie der Angelegenheiten der Milchhygieneverordnung hinsichtlich der Herstellung von Milch und Milchprodukten;
der Geschäftsbereich der Abteilung IVd – Sanitätsangelegenheiten.
Vertreter:
III. Landesrat Ing. Erich Schwärzler
Der Geschäftsbereich der Abteilung Ia – Innere Angelegenheiten – mit Ausnahme der Feuerpolizei, des Hilfs- und Rettungswesens sowie der Katastrophenbekämpfung;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IVb – Gesundheit und Sport:
Schlachttier- und Fleischuntersuchungen,
Angelegenheiten der Milchhygieneverordnung hinsichtlich der Herstellung von Milch und Milchprodukten;
der Geschäftsbereich der Abteilung IVe – Umweltschutz;
der Geschäftsbereich der Abteilung Va – Landwirtschaft;
der Geschäftsbereich der Abteilung Vb – Veterinärangelegenheiten;
der Geschäftsbereich der Abteilung Vc – Forstwesen;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIa – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten:
Energiepolitik;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIb – Wirtschaftsrecht:
Energierecht,
rechtliche Betreuung der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten betreffend die Energiepolitik und der Abteilung Wasserwirtschaft betreffend die Wildbach- und Lawinenverbauung;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIId – Wasserwirtschaft:
Wildbach- und Lawinenverbauung.
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung Ia – Innere Angelegenheiten:
IV. Landesrat Mag. Siegmund Stemer
Der Geschäftsbereich der Abteilung PrsG – Gesetzgebung;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIa – Schule;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IVb – Gesundheit und Sport:
Sportwesen,
Bergführer- und Schischulwesen.
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung PrsG – Gesetzgebung:
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung IIa – Schule:
V. Landesrätin Dr. Greti Schmid
Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung PrsR – Regierungsdienste:
Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit, Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen;
der Geschäftsbereich der Abteilung PrsI – Informatik;
der Geschäftsbereich der Abteilung IVa – Gesellschaft und
Soziales – mit Ausnahme der Integrationshilfe (Behindertenhilfe);
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIa – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten:
Telekommunikationspolitik;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIb – Wirtschaftsrecht:
rechtliche Betreuung der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten betreffend die Telekommunikationspolitik.
Vertreter in den Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit und der Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen sowie im Geschäftsbereich der Abteilung PrsI – Informatik:
VI. Landesrat Dieter Egger
Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung:
rechtliche Betreuung der Abteilung Hochbau und Gebäudewirtschaft;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIb – Wirtschaftsrecht:
rechtliche Betreuung der Abteilung Wasserwirtschaft – mit Ausnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIc – Maschinenwesen;
der Geschäftsbereich der Abteilung VId – Elektro- und Seilbahntechnik;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIe – Abfallwirtschaft;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIIb – Straßenbau:
rechtliche Betreuung der Abteilung Hochbau und Gebäudewirtschaft und der Abteilung Wasserwirtschaft;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIIc – Hochbau und Gebäudewirtschaft;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIId – Wasserwirtschaft – mit Ausnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung.
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung VIId – Wasserwirtschaft:
VII. Landesrat Mag. Karl-Heinz Rüdisser
Der Geschäftsbereich der Abteilung Ib – Verkehrsrecht;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIId – Wohnbauförderung;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIa – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten – mit Ausnahme der Energiepolitik und der Telekommunikationspolitik;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIb – Wirtschaftsrecht – mit Ausnahme der Angelegenheiten des Energierechts und der rechtlichen Betreuung der Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten betreffend die Energiepolitik und die Telekommunikationspolitik sowie der rechtlichen Betreuung der Abteilung Wasserwirtschaft;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIIa – Raumplanung und Baurecht;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIIb – Straßenbau – mit Ausnahme der rechtlichen Betreuung der Abteilung Hochbau und Gebäudewirtschaft und der Abteilung Wasserwirtschaft.
Vertreter:
§ 2
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl. Nr. 49/2004, in der Fassung LGBl. Nr. 18/2006 und Nr. 64/2006, außer Kraft.
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