Einkaufszentrum in Fußach
LGBL_VO_20071218_70Einkaufszentrum in FußachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.12.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 70/2007 35. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnung
der Landesregierung über die Zulässigerklärung der
Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum
in Fußach*)
Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 43/1999 und Nr. 23/2006, wird verordnet:
Im Bereich der Liegenschaft GST-NR 1548, GB Fußach, wird die Widmung einer besonderen Fläche für die Errichtung eines Einkaufszentrums mit einem Höchstausmaß an Verkaufsflächen von 670 m² für sonstige Waren (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 RPG) für zulässig erklärt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.