Zulässigkeit der Widmung von besonderen Flächen in Bregenz, Lustenau
LGBL_VO_20050712_23Zulässigkeit der Widmung von besonderen Flächen in Bregenz, LustenauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.07.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 23/2005 13. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnung
der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung der
Landesregierung
über die Zulässigerklärung der Widmung von besonderen Flächen
für Einkaufszentren in Bregenz und Lustenau
Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:
Die Verordnung über die Zulässigerklärung der Widmung von besonderen Flächen für Einkaufszentren in Bregenz und Lustenau, LGBl. Nr. 6/1995, wird wie folgt geändert:
Die lit. a lautet:
„a) auf den Liegenschaften GST-NR 2161/3, GST-NR 2161/5 und GST-NR .1577, GB Rieden, für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Gesamtverkaufsfläche von 1.200 m²,".
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.