Wählerkarteigesetz
LGBL_VO_20040401_18WählerkarteigesetzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
01.04.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 18/2004 8. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Regierungsvorlage 68/2003
Gesetzüber eine Änderung des Wählerkarteigesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Wählerkarteigesetz, LGBl. Nr. 29/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 58/2001, wird wie folgt geändert:
Im § 3 Abs. 1 lit. c wird die Zahl „18“ ersetzt durch die Zahl „17“.
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