Fachliche Befähigung auswärtiger Canyoning-Führer
LGBL_VO_20030812_48Fachliche Befähigung auswärtiger Canyoning-FührerGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.08.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 48/2003 17. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über die fachliche Befähigungauswärtiger Canyoning-Führer
Auf Grund des § 27 in Verbindung mit § 20 des Bergführergesetzes, LGBl. Nr. 54/2002, wird verordnet:
Die fachliche Befähigung eines auswärtigen Canyoning-Führers zur Durchführung gelegentlicher Ausflüge ist anzunehmen, wenn dieser
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