Landesumlagegesetz, Änderung
LGBL_VO_20010517_25Landesumlagegesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.05.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 25/2001 14. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Selbständiger Antrag 10/2001
Gesetzüber eine Änderung des Landesumlagegesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Landesumlagegesetz, LGBl. Nr. 39/1998, wird wie folgt geändert:
Im § 2 hat der Abs. 1 zu lauten:
„(1) Das Ausmaß der Landesumlage ist alljährlich durch Verordnung der Landesregierung mit dem Hundertsatz festzusetzen, der sich aus dem Verhältnis zwischen den zu erwartenden ungekürzten Ertragsanteilen der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme der Werbeabgabe und dem Einnahmenansatz ‚Ertrag der Landesumlage‘ des Landesvoranschlags ergibt. Hiebei darf das durch Bundesgesetz festgesetzte Höchstausmaß nicht überschritten werden.“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.
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