Bezügegesetz 1998, Änderung
LGBL_VO_20010517_22Bezügegesetz 1998, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.05.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 22/2001 14. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Selbständiger Antrag 7/2001
Gesetzüber eine Änderung des Bezügegesetzes 1998
Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder des Landtages, der Landesregierung und der Bürgermeister (Bezügegesetz 1998), LGBl. Nr. 3/1998, in der Fassung LGBl. Nr. 30/2000, wird wie folgt geändert:
Vollendung von
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Diese Regelungen gelten sinngemäß für Versorgungsbezüge und das Pflegegeld.
(2) Bürgermeister und ehemalige Bürgermeister, die vor dem 5. Oktober 1999 eine Funktionsdauer im Sinne des § 9 des Bürgermeister-Pensionsgesetzes von wenigstens zehn Jahren aufweisen, haben nach dem Bürgermeister-Pensionsgesetz Anspruch auf Ruhebezüge, jedoch mit folgenden Abweichungen:
Vollendung von
Vollendung von
Diese Regelungen gelten sinngemäß für Versorgungsbezüge.“
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