Anzeigenabgabegesetz, Aufhebung
LGBL_VO_20010517_21Anzeigenabgabegesetz, AufhebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.05.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 21/2001 14. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Selbständiger Antrag 6/2001
Gesetzüber die Aufhebung des Anzeigenabgabegesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Anzeigenabgabegesetz, LGBl. Nr. 60/1998, in der Fassung LGBl. Nr. 42/1999, wird aufgehoben.
Artikel II
(1) Der Art. I tritt am 1. Juni 2000 in Kraft.
(2) Das im Art. I angeführte Gesetz ist auf die vor seinem Außerkrafttreten verwirklichten Tatbestände weiterhin anzuwenden.
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