Wiederholungwahlen in die Gemeindevertretungen von Bludenz und Feldkirch, Ausschreibung
LGBL_VO_20010104_1Wiederholungwahlen in die Gemeindevertretungen von Bludenz und Feldkirch, AusschreibungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.01.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 1/2001 1. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über die Ausschreibung derWiederholungswahlen in die Gemeindevertretungenvon Bludenz und Feldkirch
Auf Grund des § 73 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999, in Verbindung mit § 10 dieses Gesetzes wird verordnet:
Die Wiederholungswahlen in die Gemeindevertretungen von Bludenz und Feldkirch werden auf Sonntag, den 28. Jänner 2001, ausgeschrieben.
Stichtag bleibt Montag, der 17. Jänner 2000.
Gemäß § 66 des Gemeindewahlgesetzes besteht Wahlpflicht.
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