Geschäftsverteilung der Landesregierung
LGBL_VO_20001019_53Geschäftsverteilung der LandesregierungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.10.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 53/2000 30. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über die Aufteilung ihrerGeschäfte auf die Regierungsmitglieder
(Geschäftsverteilung der Landesregierung)
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl. Nr. 9/1999, wird verordnet:
§ 1
Die von der Landesregierung zu besorgenden Geschäfte der Landesverwaltung sowie die dem Landeshauptmann obliegenden Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung und der Vermögensverwaltung des Bundes werden auf die Mitglieder der Landesregierung wie folgt aufgeteilt:
I. Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber
Der Geschäftsbereich der Abteilung PrsR – Regierungsdienste – mit Ausnahme der Angelegenheiten der Entwicklungshilfe sowie der Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen;
der Geschäftsbereich der Abteilung PrsE – Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen;
der Geschäftsbereich der Abteilung PrsP – Personal;
der Geschäftsbereich der Abteilung PrsI – Informatik;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Ia – Innere Angelegenheiten:
Feuerpolizei,
Hilfs- und Rettungswesen,
Katastrophenbekämpfung;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IIb – Wissenschaft und Weiterbildung:
Wissenschaft,
Studienförderung,
Kanzleiführung der Wissenschaftskommission;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIIa – Finanzangelegenheiten;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung – mit Ausnahme der finanziellen und wirtschaftlichen Verwaltung der Landesanstalten:
II. Landesstatthalter Hubert Gorbach
Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung:
rechtliche Betreuung der Abteilung Hochbau;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIb – Wirtschaftsrecht:
rechtliche Betreuung der Abteilung Wasserwirtschaft – mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Wasserbaues;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIc – Maschinenwesen;
der Geschäftsbereich der Abteilung VId – Elektro- und Seilbahntechnik;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIe – Abfallwirtschaft;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIIb – Straßenbau;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIIc – Hochbau;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIId – Wasserwirtschaft – mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Wasserbaues.
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung VIId –
Wasserwirtschaft:
III. Landesrat Dr. Hans-Peter Bischof
Der Geschäftsbereich der Abteilung IIb – Wissenschaft und Weiterbildung – mit Ausnahme der Wissenschaft, der Studienförderung und der Kanzleiführung der Wissenschaftskommission;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIc – Kultur;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung – die finanzielle und wirtschaftliche Verwaltung der Landesanstalten:
IV. Landesrat Ing. Erich Schwärzler
Der Geschäftsbereich der Abteilung Ia – Innere Angelegenheiten – mit Ausnahme der Feuerpolizei, des Hilfs- und Rettungswesens sowie der Katastrophenbekämpfung;
der Geschäftsbereich der Abteilung IVe – Umweltschutz;
der Geschäftsbereich der Abteilung Va – Landwirtschaft;
der Geschäftsbereich der Abteilung Vb – Veterinärangelegenheiten;
der Geschäftsbereich der Abteilung Vc – Forstwesen;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIa – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten:
Angelegenheiten des Energiesparens und der Alternativenergien;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIb – Wirtschaftsrecht:
rechtliche Betreuung der Abteilung Wasserwirtschaft betreffend den landwirtschaftlichen Wasserbau;
aus dem Geschäftsbereich der Abteilung VIId – Wasserwirtschaft:
Landwirtschaftlicher Wasserbau.
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung Ia – Innere Angelegenheiten:
V. Landesrat Manfred Rein
Der Geschäftsbereich der Abteilung Ib – Verkehrsrecht;der Geschäftsbereich der Abteilung IIId – Wohnbauförderung;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIa – Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten – mit Ausnahme der Angelegenheiten des Energiesparens und der Alternativenergien;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIb – Wirtschaftsrecht – mit Ausnahme der rechtlichen Betreuung der Abteilung Wasserwirtschaft;
der Geschäftsbereich der Abteilung VIIa – Raumplanung und Baurecht.
Vertreter in den Angelegenheiten der Abteilung VIIa – Raumplanung und Baurecht:
VI. Landesrat Mag. Siegmund Stemer
Der Geschäftsbereich der Abteilung PrsG – Gesetzgebung;
der Geschäftsbereich der Abteilung IIa – Schule;
der Geschäftsbereich der Abteilung IVc – Sport.
Vertreter im Geschäftsbereich der Abteilung PrsG – Gesetzgebung:
VII. Landesrätin Dr. Greti Schmid
Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung PrsR – Regierungsdienste:
Angelegenheiten der Entwicklungshilfe,
Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen;
der Geschäftsbereich der Abteilung IVa – Gesellschaft und Soziales mit Ausnahme der Behindertenhilfe.
Vertreter in den Angelegenheiten der Entwicklungshilfe und der Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen:
§ 2
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl. Nr. 49/1999, außer Kraft.
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