Ausschreibung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2000
LGBL_VO_20000111_1Ausschreibung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2000Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.01.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 1/2000 1. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über die Ausschreibung derGemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2000
Auf Grund des § 10 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999, wird verordnet:
Die Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters werden für alle Gemeinden des Landes auf Sonntag, den 2. April 2000, ausgeschrieben.
Als Tag der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 16. April 2000, festgesetzt.
Als Stichtag wird Montag, der 17. Jänner 2000, bestimmt.
Gemäß § 66 des Gemeindewahlgesetzes besteht Wahlpflicht.
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