Wählerkarteigesetz, Änderung
LGBL_VO_19980818_64Wählerkarteigesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.08.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 64/1998 31. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Selbständiger Antrag 31/1998
Gesetzüber eine Änderung des Wählerkarteigesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Wählerkarteigesetz, LGBl. Nr. 57/1987, in der Fassung LGBl. Nr. 38/1994 und Nr. 68/1997, wird wie folgt geändert:
„§ 14
Fristen, Ordnungs- und Mutwillensstrafen
Für die Zustellung von Schriftstücken sind die Bestimmungen des Zustellgesetzes, für die Berechnung der Fristen und der Ordnungs- und Mutwillensstrafen die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes anzuwenden.“
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