Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales, Änderung
LGBL_VO_19980303_28Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
03.03.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 28/1998 10. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derVerordnung über die Festlegung von überörtlichenFreiflächen in der Talsohle des Rheintales
Auf Grund des § 8 Abs. 1 lit. b des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales, LGBl. Nr. 8/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 37/1980, Nr. 15/1997 und Nr. 45/1997, wird wie folgt geändert:
Die Teilflächen der GST-NR 2592/5 und 2588/3, beide GB Lauterach, die innerhalb der im Lageplan des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, VIIa-310.49-2 vom 28.1.1998*), in schwarzer Farbe ersichtlich gemachten Grenzen liegen, sowie die GST-NR 2195/3, 2196/2, 2197/2, 2197/3, 2197/4, 2197/5, 2197/6, 2197/7, 2197/8, 2197/9, 2200, 2201/1, 2201/2, 2201/3, 2201/4 und 2203/1, alle GB Altach, werden aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
*) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz und beim Marktgemeindeamt Lauterach während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.