Kulturpflanzenschutzgesetz, Änderung
LGBL_VO_19980217_24Kulturpflanzenschutzgesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.02.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 24/1998 9. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Selbständiger Antrag 66/1997
Gesetzüber eine Änderungdes Kulturpflanzenschutzgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Kulturpflanzenschutzgesetz, LGBl. Nr. 32/1949, wird wie folgt geändert:
Nach dem § 9 ist folgender § 9a einzufügen:
„§ 9 a
Maßnahmen im Rahmender Europäischen Union
Die Landesregierung hat nach Anhörung der Landwirtschaftskammer durch Verordnung entsprechend den ins Landesrecht umzusetzenden Rechtsakten im Rahmen der europäischen Integration zum Schutz von Kulturpflanzen geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung gefährlicher Pflanzenschädlinge und -krankheiten anzuordnen. Solche Maßnahmen können insbesondere sein:
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.