Wohnbauförderungsgesetz, Änderung
LGBL_VO_19960917_49Wohnbauförderungsgesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.09.1996
Fundstelle
LGBl. Nr. 49/1996 23. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Selbständiger Antrag 44/1996
Gesetzüber eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Wohnbauförderungsgesetz, LGBl. Nr. 31/1989, in der Fassung LGBl. Nr. 7/1992 und Nr. 21/1993, wird wie folgt geändert:
Im § 2 hat die lit. b zu lauten:
„b) Wohnungen zur ganzjährigen Benützung durch Menschen geeignete, baulich in sich abgeschlossene Einheiten, deren Nutzfläche nicht weniger als 30 m2 beträgt,“
Artikel II
Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1996 in Kraft.
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