Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Hohenems
LGBL_VO_19950323_8Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in HohenemsGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.03.1995
Fundstelle
LGBl. Nr. 8/1995 3. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierungüber die Festlegung des Mindestabschussesan Rotwild im Jagdjahr 1995/96
Auf Grund des § 38 Abs. 1 des Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 32/1988, in der Fassung LGBl. Nr. 67/ 1993, wird verordnet:
Für das Jagdjahr 1995/96 wird der Mindestabschuß an Rotwild für die einzelnen Rotwildräume und die Aufteilung dieser Abschüsse auf die einzelnen Wildregionen wie folgt festgelegt:
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