Zulässigkeit der Widmung von besonderen Flächen für Einkaufszentren in Bregenz und Lustenau
LGBL_VO_19950323_6Zulässigkeit der Widmung von besonderen Flächen für Einkaufszentren in Bregenz und LustenauGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.03.1995
Fundstelle
LGBl. Nr. 6/1995 3. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über die Zulässigkeitder Widmung von besonderen Flächen für Einkaufszentrenin Bregenz und Lustenau
Auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 14 Abs. 6 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1973, in der Fassung LGBl. Nr. 61/1988 und Nr. 27/1993, wird verordnet:
Die Widmung von besonderen Flächen für Einkaufszentren wird für zulässig erklärt
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