Gesetz über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und über das Halten von Tieren, Änderung
LGBL_VO_19940929_57Gesetz über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und über das Halten von Tieren, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.09.1994
Fundstelle
LGBl. Nr. 57/1994 19. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Regierungsvorlage 38/1994
Gesetzüber eine Änderung des Gesetzes über Maßnahmen gegenLärmstörungen und über das Halten von Tieren
Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über Maßnahmen gegen Lärmstörungen und über das Halten von Tieren, LGBl. Nr. 1/1987, wird wie folgt geändert:
"§ 1a
Besondere Bestimmungen über Rasenmäher
"§ 3
Behörden, eigener Wirkungsbereich derGemeinden
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