Wählerkarteigesetz, Änderung
LGBL_VO_19940616_38Wählerkarteigesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.06.1994
Fundstelle
LGBl. Nr. 38/1994 14. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Gesetzüber eine Änderung des Wählerkarteigesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Wählerkarteigesetz, LGBl. Nr. 57/1987, wird wie folgt geändert:
Dem § 3 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:
"Das gilt weiters für Karteikarten von im Abs. 1 genannten Personen, die in mehreren Gemeinden des Landes einen ordentlichen Wohnsitz haben.“
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