Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz, Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung
LGBL_VO_19940503_21Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz, Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die BildungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
03.05.1994
Fundstelle
LGBl. Nr. 21/1994 8. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über die Genehmigung derVereinbarung betreffend die Änderung der Vereinbarungüber die Bildung eines Gemeindeverbandes fürAbfallwirtschaft und Umweltschutz
Auf Grund des § 93 Abs. 1 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird verordnet:
Die in der Anlage wiedergegebene Vereinbarung betreffend die Änderung der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz wird genehmigt.
Vereinbarungbetreffend die Änderung der Vereinbarungüber die Bildung eines Gemeindeverbandesfür Abfallwirtschaft und Umweltschutz
Die dem Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz angehörenden Gemeinden haben aufgrund der Beschlüsse ihrer Gemeindevertretungen nachstehende Vereinbarung getroffen:
Der § 1 Abs. 2 der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz, LGBl. Nr. 2/1992, hat zu lauten:
"(2) Der Gemeindeverband hat als Träger von Privatrechten für die Gemeinden nachstehende Aufgaben zu besorgen:
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