Luftreinhaltegesetz, Änderung
LGBL_VO_19940419_18Luftreinhaltegesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.04.1994
Fundstelle
LGBl. Nr. 18/1994 7. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Regierungsvorlage 79/1993
Gesetzüber eine Änderung des Luftreinhaltegesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Luftreinhaltegesetz, LGBl. Nr. 35/1984, wird wie folgt geändert:
"Gesetzüber die Luftreinhaltung hinsichtlichHeizungsanlagen
(Landes-Luftreinhaltegesetz)"
"§ 3
Förderung der Luftreinhaltung
Das Land und die Gemeinden sind als Träger von Privatrechten
§ 4
Überwachung der Heizungsanlagen
(1) Die Gemeinde hat den Betrieb von Heizungsanlagen in ihrem
Gebiet zu überwachen.
(2) Die Landesregierung kann zur Durchführung des Abs. 1 durch
Verordnung nähere Vorschriften, insbesondere über die Art und Häufigkeit der Überprüfungen sowie die Führung von Aufzeichnungen, erlassen.“
"§ 6
Überwachungsorgane"
"§ 10
Kosten
Artikel II
Soweit das Luftreinhaltegesetz, LGBl. Nr. 35/1984, insbesondere die §§ 2 Abs. 1 lit. e und f, 3, 10 Abs. 1 lit. a und d, als Bundesrecht in Geltung steht (Art. VIII B-VG-Novelle 1988), wird es durch Art. I nicht berührt.
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