Kanalisationsgesetz, Änderung
LGBL_VO_19930916_58Kanalisationsgesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.09.1993
Fundstelle
LGBl. Nr. 58/1993 24. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Regierungsvorlage 45/1993
Gesetzüber eine Änderung des Kanalisationsgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Kanalisationsgesetz, LGBl. Nr. 5/1989, wird wie folgt geändert:
Der § 22 Abs. 1 hat zu lauten:
"(1) Der Gebührensatz ist so festzusetzen, daß das im Rechnungsjahr zu erwartende Aufkommen an Gebühren das doppelte Jahreserfordernis für
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1993 in Kraft.
(2) Verordnungen der Gemeinden aufgrund dieses Gesetzes können rückwirkend mit 1. Jänner 1993 in Kraft gesetzt werden.
(3) Das Gemeindeabgabengesetz 1937, LGBl. Nr. 22/1937, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1993 außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.