Frastanz, Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde"
LGBL_VO_19930506_20Frastanz, Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde"Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.05.1993
Fundstelle
LGBl. Nr. 20/1993 11. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über die Verleihung des Rechteszur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde"an die Gemeinde Frastanz
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird verordnet:
Der Gemeinde Frastanz wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.
Diese Verordnung tritt am 19. Juni 1993 in Kraft.
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