Berichtigung eines Druckfehlers im Landesgesetzblatt
LGBL_VO_19930226_11Berichtigung eines Druckfehlers im LandesgesetzblattGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.02.1993
Fundstelle
LGBl. Nr. 11/1993 5. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Kundmachungder Landesregierung über die Berichtigungeines Druckfehlers im Landesgesetzblatt
Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1989, wird kundgemacht:
Die Verordnung der Landesregierung über die Gewährung einer besonderen Zulage an Gemeindebedienstete, LGBl. Nr. 54/1992, ist in der Weise zu berichtigen, daß es in der Anlage 4 in der Lohngruppe 1/DASt. 1 statt "12,1" lautet "1,21".
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