Aufhebung der Verordnung über die Unterstützung für die Verschrottung von Stickmaschinen
LGBL_VO_19920519_20Aufhebung der Verordnung über die Unterstützung für die Verschrottung von StickmaschinenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.05.1992
Fundstelle
LGBl. Nr. 20/1992 8. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungdes Landeshauptmannes über die Aufhebung der Verordnungüber die Unterstützung für die Verschrottungvon Stickmaschinen
Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Stickereiförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 222/1956, in der Fassung BGBl. Nr. 62/1962 und Nr. 187/1985, wird nach Anhörung des Verwaltungsausschusses verordnet:
Die Verordnung über die Unterstützung für die Verschrottung von Stickmaschinen, LGBl. Nr. 25/1986, tritt mit Ablauf des 31. Mai 1992 außer Kraft.
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