Ausnahme von Spielapparaten von der Bewilligungspflicht
LGBL_VO_19910801_40Ausnahme von Spielapparaten von der BewilligungspflichtGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
01.08.1991
Fundstelle
LGBl. Nr. 40/1991 17. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über
eine Ausnahme von Spielapparaten von der Bewilligungspflicht
Auf Grund des § 3 des Spielapparategesetzes, LGBl. Nr. 23/1981, wird verordnet:
Pfeilwurfsportgeräte und Tischfußballspielgeräte werden von der Bewilligungspflicht nach § 2 des Spielapparategesetzes ausgenommen.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.