Aufhebung der Verordnung über die ausschließliche Zulassung von tuberkulosefreien Rindern auf Märkten
LGBL_VO_19910708_37Aufhebung der Verordnung über die ausschließliche Zulassung von tuberkulosefreien Rindern auf MärktenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
08.07.1991
Fundstelle
LGBl. Nr. 37/1991 16. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungdes Landeshauptmannes über die Aufhebungder Verordnung über die ausschließliche Zulassungvon tuberkulosefreien Rindern auf Märkten
Auf Grund des § 9 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, wird verordnet:
Die Verordnung über die ausschließliche Zulassung von tuberkulosefreien Rindern auf Märkten, LGBl. Nr. 18/1956, wird aufgehoben.
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