Zollausschlußgebiet der Gemeinde Mittelberg, Bezüge der Gemeindebediensteten
LGBL_VO_19901213_47Zollausschlußgebiet der Gemeinde Mittelberg, Bezüge der GemeindebedienstetenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.12.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 47/1990 21. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über die Angleichung der Bezüge der
Gemeindebediensteten im Zollausschlußgebiet der Gemeinde Mittelberg
Auf Grund des § 52 in Verbindung mit den §§ 123 und 141 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 49/1988, wird verordnet:
§ 1
Der Monatsbezug beträgt für die Bediensteten der Gemeinde Mittelberg das 1,4718-fache des Monatsbezuges der Gemeindebediensteten der anderen Gemeinden.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Angleichung der Bezüge der Gemeindebediensteten im Zollausschlußgebiet der Gemeinde Mittelberg, LGBl. Nr. 54/1989, außer Kraft.
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