Festlegung des Mindestabschusses an Rotwild im Jagdjahr 1990/91
LGBL_VO_19900329_9Festlegung des Mindestabschusses an Rotwild im Jagdjahr 1990/91Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.03.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 9/1990 3. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierungüber die Festlegung des Mindestabschussesan Rotwild im Jagdjahr 1990/91
Auf Grund des § 38 Abs. 1 des Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 32/1988, wird verordnet:
Für das Jagdjahr 1990/91 wird der Mindestabschuß an Rotwild für die einzelnen Rotwildräume und die Aufteilung dieser Abschüsse auf die einzelnen Wildregionen wie folgt festgelegt:
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