Ausbildungskurs und Prüfung für Langlauflehrer, Änderung
LGBL_VO_19881229_87Ausbildungskurs und Prüfung für Langlauflehrer, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.12.1988
Fundstelle
LGBl. Nr. 87/1988 33. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnungüber den Ausbildungskurs und die Prüfung für Langlauflehrer
Auf Grund des § 25 Abs. 1 des Schischulgesetzes, LGBl. Nr. 39/1984, wird verordnet:
Der bisherige § 7 der Verordnung über den Ausbildungskurs und die Prüfung für Langlauflehrer, LGBl. Nr. 35/1987, ist als § 7 Abs. 1 zu bezeichnen. Dem § 7 ist folgender Abs. 2 anzufügen:
"(2) Die Ausbildung und die Abschlußprüfung für Langlauf-Lehrwarte nach dem Bundesgesetz über die Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern ersetzen bis auf weiteres den Ausbildungskurs und die Prüfung für Langlauflehrer nach dem 1. und 2. Abschnitt in folgendem Umfang:
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