Nachlaß bei vorzeitiger Tilgung des Förderungsdarlehens nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, Außerkrafttreten
LGBL_VO_19881229_82Nachlaß bei vorzeitiger Tilgung des Förderungsdarlehens nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, AußerkrafttretenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.12.1988
Fundstelle
LGBl. Nr. 82/1988 32. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnung
der Landesregierung über das Außerkrafttreten der Verordnung über
die Gewährung eines Nachlasses bei vorzeitiger Tilgung des Förderungsdarlehens nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984
Auf Grund des § 49 Abs. 6 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482/1984, wird verordnet:
Die Verordnung über die Gewährung eines Nachlasses bei vorzeitiger Tilgung des Förderungsdarlehens nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, LGBl. Nr. 16/1985, tritt außer Kraft.
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