Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz, Außerkrafttreten
LGBL_VO_19881229_81Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz, AußerkrafttretenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.12.1988
Fundstelle
LGBl. Nr. 81/1988 32. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über das Außerkrafttreten der Verordnung überdie Gewährung von Wohnbeihilfen nach dem
Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz
Auf Grund der §§ 35 und 36 Abs. 3 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482/1984, und der §§ 28 und 29 Abs. 3 des Wohnhaussanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 483/1984, wird verordnet:
Die Verordnung über die Gewährung von Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz, LGBl. Nr. 13/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 65/1985 und Nr. 35/1986, tritt außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.