Gesamtbaukosten der Förderungsobjekte nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, Änderung
LGBL_VO_19881229_75Gesamtbaukosten der Förderungsobjekte nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.12.1988
Fundstelle
LGBl. Nr. 75/1988 32. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierungüber eine Änderung der Verordnung über dieFestsetzung der angemessenene Gesamtbaukosten
der Förderungsobjekte nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482/1984, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festsetzung der angemessenen Gesamtbaukosten der Förderungsobjekte nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, LGBl. Nr. 7/1985, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 haben die lit. a bis c zu lauten:
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.