Verordnung der Gemeinde Damüls betreffend den Güterweg Uga, Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof
LGBL_VO_19870520_23Verordnung der Gemeinde Damüls betreffend den Güterweg Uga, Aufhebung durch den VerfassungsgerichtshofGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.05.1987
Fundstelle
LGBl. Nr. 23/1987 7. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Kundmachungder Landesregierung über die Aufhebung einerVerordnung der Gemeinde Damüls betreffend den Güterweg Ugadurch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Artikel 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. März 1987, V 48/86-10, die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Damüls am 8.3.1979 beschlossene Verordnung betreffend die Sperre des Güterweges Uga für den gesamten Fahrzeugverkehr jedes Jahr vom 10.12. bis jeweils eine Woche nach Ostern und die gleichzeitige Ausnahme des Güterweges vom Verbot der Wintersportausübung als gesetzwidrig aufgehoben.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.