Sozialhilfegesetz, Änderung
LGBL_VO_19860620_18Sozialhilfegesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.06.1986
Fundstelle
LGBl. Nr. 18/1986 8. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Regierungsvorlage 10/1986
Gesetzüber eineÄnderung des Sozialhilfegesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Sozialhilfegesetz, LGBl Nr. 26/1971, wird wie folgt geändert:
„(2) Über den Kostenersatz nach § 10 können mit den Ersatzpflichtigen Vergleiche abgeschlossen werden. Solchen Vergleichen kommt, wenn sie von der Bezirkshauptmannschaft beurkundet werden, die Wirkung gerichtlicher Vergleiche (§ 1 Z. 15 der Exekutionsordnung) zu.
(3) Über den Kostenersatz nach § 9 und, wenn kein Vergleich
zustande kommt, über den Kostenersatz nach § 10 ist im Verwaltungsweg zu entscheiden. "
Artikel II
Die Bestimmungen des Art. I Z. 3 bis 7 treten am 1. Jänner 1986 in Kraft.
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