Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften zur Entscheidung über Vorstellungen
LGBL_VO_19851230_70Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften zur Entscheidung über VorstellungenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 70/1985 25. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über die Ermächtigung der
Bezirkshauptmannschaften zur Entscheidung über Vorstellungen
Auf Grund des § 92 Abs. 2 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Bezirkshauptmannschaften sind ermächtigt, über Vorstellungen gegen Bescheide der ihrem Verwaltungsbezirk angehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der Landesvollziehung im Namen der Landesregierung zu entscheiden.
(2) Von der Ermächtigung nach Abs. 1 sind ausgenommen die Entscheidungen über Vorstellungen gegen Bescheide
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1986 in Kraft.
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