Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz, Änderung
LGBL_VO_19851230_65Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 65/1985 23. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über dieGewährung von Wohnbauhilfen nach dem
Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz
Auf Grund der § § 35 und 36 Abs. 3 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482/1984, und der §§ 28 und 29 Abs. 3 des Wohnhaussanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 483/ 1984, wird verordnet:
In der Verordnung über die Gewährung von Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 und dem Wohnhaussanierungsgesetz, LGBl. Nr. 13/1985, hat die Anlage zu § 2 Abs. 6 zu lauten:
Die Anlage kann aus drucktechnischen Gründen nicht dargestellt werden.
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