Eigenmittelersatzdarlehen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, Änderung
LGBL_VO_19851230_63Eigenmittelersatzdarlehen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 63/1985 23. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnungüber die Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehennach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984
Auf Grund des § 30 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482/1984, wird verordnet:
In der Verordnung über die Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984, LGBl. Nr. 11/1985, hat die Anlage zu § 1 Abs. 3 zu lauten:
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