Lauterach, Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“
LGBL_VO_19850515_26Lauterach, Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.05.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 26/1985 8. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Verordnungder Landesregierung über die Verleihung des Rechteszur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“an die Gemeinde Lauterach
Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 45/1965, wird verordnet:
Der Gemeinde Lauterach wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.
Diese Verordnung tritt am 7. Juni 1985 in Kraft.
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