Entlohnung der Obmänner und Vertrauensmänner der Gemeindevermittlungsämter
LGBL_VO_19830510_12Entlohnung der Obmänner und Vertrauensmänner der GemeindevermittlungsämterGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.05.1983
Fundstelle
LGBl. Nr. 12/1983 7. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 8 des Gesetzes über die Gemeindevermittlungsämter, LGBl. Nr. 158/1909, wird verordnet:
Die Entlohnung für die Obmänner und Vertrauensmänner der Gemeindevermittlungsämter wird wie folgt festgesetzt:
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