Aussehen und Beschaffenheit der Plakette für bewilligte Spielapparate
LGBL_VO_19810521_24Aussehen und Beschaffenheit der Plakette für bewilligte SpielapparateGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
21.05.1981
Fundstelle
LGBl. Nr. 24/1981 11. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 2 Abs. 8 des Spielapparategesetzes LGBl. Nr. 23/1981, wird verordnet:
§ 1
Aussehen
Die an bewilligten Spielapparaten anzubringende Plakette ist nach dem Muster der Anlage auszuführen.
§ 2
Beschaffenheit
(1) Die Plakette muß aus einer schlagfesten und widerstandsfähigen Folie bestehen, die nach ihrem Anbringen an lackierten oder blanken Flächen des Spielapparates nicht unverletzt abgelöst werden kann.
(2) Die Folie muß auf der Rückseite mit einer bis zur Anbringung am Spielapparat geschützten, vorbeschichteten, zur Anbringung am Spielapparat geeigneten Klebeschicht versehen sein.
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