Filmverbot
LGBL_VO_19810122_5FilmverbotGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.01.1981
Fundstelle
LGBl. Nr. 5/1981 3. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes "Knochenbrecher halt die Ohren steif", Verleiher: Roxy, der geeignet ist, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben. ist in Vorarlberg verboten.
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