Wohnbauförderungsgesetz 1968, Gesamtbaukosten und Ausstattung der Förderungsobjekte, Änderung
LGBL_VO_19801218_38Wohnbauförderungsgesetz 1968, Gesamtbaukosten und Ausstattung der Förderungsobjekte, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.12.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 38/1980 18. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Wohnbauförderungsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 280/1967, in der Fassung BGBl. Nr. 139/1979, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festsetzung der angemessenen Gesamtbaukosten und die normale Ausstattung der Förderungsobjekte nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968, LGBl. Nr. 6/ 1973, in der Fassung LGBL. Nr. 39/1978, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 2 ist der Betrag "8000 S" durch den Betrag „9000 S" zu ersetzen.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.