Filmverbot
LGBL_VO_19800513_13FilmverbotGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.05.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 13/1980 7. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes "Verführung auf der Schulbank", Verleiher: Jupiter, der geeignet ist, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, ist in Vorarlberg verboten.
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