Wohnbauförderungsgesetz 1968, Gesamtbaukosten und Ausstattung der Förderungsobjekte, Änderung
LGBL_VO_19781222_39Wohnbauförderungsgesetz 1968, Gesamtbaukosten und Ausstattung der Förderungsobjekte, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.12.1978
Fundstelle
LGBl. Nr. 39/1978 18. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Wohnbauförderungsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 280/1967, in der Fassung BGBl. Nr. 280/1978, wird verordnet:
Die Verordnung über die Festsetzung der angemessenen Gesamtbaukosten und die normale Ausstattung der Förderungsobjekte nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968, LGBl. Nr. 6/1973, in der Fassung LGBl. Nr. 10/1975, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 2 ist der Betrag „7600 S“ durch den Betrag „8000 S“ zu ersetzen.
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